Seitenanfang

Aktiver Navigationseintrag - hier Startseite

Sprungmarken


Hauptnavigation






Hauptinhaltsbereich

CDU begünstigt zwei Erbbauberechtigte

Verkauf der Erbbaurechtsgrundstücke weit unter Wert

Von Helmuth Jahnke (31. Mai 2006)

Die Gemeindevertretung hatte am 29. November 1999 – großzügige - Verkaufskriterien für ihre zu Wohnzwecken genutzten Erbbaurechtsgrundstücke beschlossen, um den Erbbauberechtigten die Möglichkeit zu geben, Eigentum zu erwerben, von der künftigen Wertsteigerung des Grundstücks zu profitieren und langfristige Sicherheit für ihre Immobilie zu erlangen. Die Kriterien sollten aber auch ausschließen, dass der Erwerb lediglich zur kurzfristigen Gewinnmitnahme erfolgt. Zudem musste gesichert werden, dass die Gemeinde keine Werte an die Erbbauberechtigten „verschenkt“.

Es wurden folgende Verkaufskriterien beschlossen:

  1. Allen Erbbauberechtigten gemeindlicher Grundstücke, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, wird die Möglichkeit des Ankaufes des Grundstückes geboten, soweit nicht ein öffentliches Interesse entgegensteht.
  2. Im Interesse einer vereinfachten zügigen Abwicklung wird die Verwaltung ermächtigt, die Kaufpreise auf Grundlage der Richtwertkarte des Gutachterausschusses und auf Grundlage eines Abzuges für die tatsächlich gezahlten Erschließungskosten zu ermitteln.
  3. Auf den ermittelten Kaufpreis wird ein Abschlag von 25 % gewährt.
  4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, alle erforderlichen Grundstücksverhandlungen zu führen und die entsprechenden Verträge abzuschließen. Über erfolgte Vertragsabschlüsse ist im Finanzausschuss detailliert zu berichten.
  5. Es wird ein Veräußerungsverbot von 10 Jahren festgesetzt. Sollte das Grundstück vor Ablauf der Frist verkauft werden, ist der Grundstückspreis nach dem Richtpreis des Gutachterausschusses des Kreises Pinneberg nachzubessern.
  6. Wird das Grundstück innerhalb von 10 Jahren zum Zwecke der Bebauung (Neubau weiterer Wohnungseinheiten) geteilt, ist der Grundstückspreis nach dem Richtpreis des Gutachterausschusses des Kreises Pinneberg nachzubessern.
  7. Wird das Grundstück innerhalb von 10 Jahren höherwertig ausgenutzt, z. B. 2. oder weitere Wohnungseinheit, ist der Grundstückspreis nach dem Richtpreis des Gutachterausschusses des Kreises Pinneberg nachzubessern.

Anfang 2006 boten zwei Erbbauberechtigte an, ihre Erbbaurechtsgrundstücke für einen Preis zu erwerben, der in dem einen Fall bei etwa 50% und in dem anderen Fall bei etwa 40% des Bodenrichtwerts des Gutachterausschusses lag. Gleichwohl wurde mehrheitlich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. Mai 2006 trotz heftiger Proteste der SPD beschlossen, die Angebote anzunehmen und die im Jahre 1999 beschlossenen Kriterien nicht anzuwenden. Eine vertretbare Begründung dafür, Eigentum der Gemeinde an zwei Erbbauberechtigte weit unter seinem tatsächlichen Wert zu übertragen, gibt es nicht. Über die wahren Gründe kann man nur spekulieren. Zum Glück für die CDU müssen solche Grundstücksgeschäfte in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden. Das verhindert eine Kenntnisnahme durch die Öffentlichkeit und erspart der CDU unliebsame Diskussionen über ihr Gebaren zu Gunsten einzelner.

Zum Seitenanfang