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Schwarzer Filz

CDU verschafft ihrem Fraktionsvorsitzenden und einer CDU-Gemeindevertreterin möglicherweise Vorteille

Von Helmuth Jahnke (4. Juli 2007)

Ehemaliges Grundstück der Familie einer CDU-Gemeindevertreterin wird in Bauland umgewandelt. Der Arbeitgeber des CDU-Fraktionsvorsitzenden kauft das Grundstück. Er bietet der Gemeinde pauschal 550.000 € für die Aufstellung eines Bebauungsplans nach seinen Vorstellungen. Die CDU-Fraktion geht auf dieses rechtswidrige Angebot ein. Der Vorgang wirft Fragen auf. Hat die CDU-Fraktion sich mit dem Zahlungsangebot des Bauträgers kaufen lassen? Profitieren die CDU-Gemeindevertreterin und der CDU-Fraktionsvorsitzende davon? Haben die beiden die Entscheidung der CDU-Fraktion beeinflusst?

Für den Bereich westlich des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums bis zur Lübzer Straße sieht der vor einigen Jahren mit großer Mehrheit beschlossene Flächennutzungsplan Gemeinbedarf vor. Der ältere Landschaftsplan stuft das Gebiet sogar noch als Baumschulfläche ein. Das Gebiet wird für eine mögliche Erweiterung des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums oder anderer öffentlicher Nutzungen in Krupunder vorgehalten. Obwohl die Vorhaltung als Gemeinbedarfsfläche nach wie vor geboten ist, setzte die CDU-Fraktion - mit Hilfe einiger Grünen - durch, dass der Flächennutzungsplan geändert und für dieses Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt wird, um einem bestimmten Bauträger Wohnbebauung zu ermöglichen. Auch über andere Bedenken gegen eine Wohnbebauung an dieser Stelle setzte die CDU-Fraktion sich hinweg: Es besteht die Gefahr von Konflikten zwischen der Wohnbebauung und den angrenzenden schulischen und sportlichen Nutzungen; fühlen die künftigen Bewohner sich gestört, werden lärmintensive oder andere störende Veranstaltungen nicht mehr möglich sein oder über Auflagen beschränkt werden. Außerdem wird die Zufahrt über die Straße Bickbargen einen vielbefahrenen Schulweg kreuzen und zu Gefährdungen der Schüler führen.

Das entschlossene Handeln der CDU-Fraktion an dieser Stelle wirft Fragen auf. Zwar hat sie die Umwandlung der Ausweisung mit Interessen der Gemeinde begründet. Frau Sajitz hat sich in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. Juni 2007 wirklich Mühe gegeben, um zu begründen, dass die Umwandlung erfolgt, um die Nachfrage von Familien nach Wohnraum in Halstenbek zu befriedigen. Aber diese Begründung gilt unterschiedslos für jede Ausweisung von Bauland in Halstenbek. Es gibt zudem weitere Anhaltspunkte, dass diese Begründung nur vorgeschoben sein könnte, die CDU-Fraktion im beruflichen Interesse ihres Fraktionsvorsitzenden Wrage und im finanziellen Interesse ihrer Gemeindevertreterin Osius-Schippe tätig geworden sein könnte.

Der Familie der Gemeindevertreterin Osius-Schippe gehörte das 12.567 m2 große Grundstück, das von einer Gemeinbedarfsfläche in Bauland umgewandelt wird. Als Bauland ist das Grundstück deutlich wertvoller als bei einer Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche. Die Differenz dürfte einen Millionenbetrag ausmachen. Am 22. März 2007 wurde das Grundstück an die Grundstücksgesellschaft Manke GmbH & Co KG verkauft, dem Arbeitgeber des Fraktionsvorsitzenden der CDU. Mit Schreiben vom 27. März 2007 beantragte die Firma die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans. Eine Planung bis hin zur Aufteilung der Fläche und der Lage der zweigeschossigen Einzelhäuser war bereits beigefügt.

Um der Gemeinde das Projekt „Quartier Sonnenhof“ schmackhaft zu machen, erklärte der Bauträger sich bereit, der Gemeinde Halstenbek pauschal 550.000 € für infrastrukturelle Maßnahmen zu zahlen, sobald der Bebauungsplan den Stand nach § 33 BauGB erreicht hat bzw. der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst wurde. Ein solcher „Kauf“ eines Bebauungsplans ist nicht zulässig. Bereits für die Sitzung des Bauausschusses am 20. April 2007 fertigte das Bauamt einen Vermerk, aus dem sich entnehmen lässt, dass eine solche pauschale Zahlung für einen Bebauungsplan nicht zulässig ist. Auch die Rechtsprüfung des Vorgangs durch den Rechtsanwalt der Gemeinde vom 14. Juni 2007 kommt zu dem gleichen Ergebnis.

Im Übrigen wird die von dem Bauträger in Aussicht gestellte Summe weder seinen Gewinn noch den des Grundstücksverkäufers schmälern. Letztlich wird diese Summe zusätzlich von den Erwerbern der Einfamilienhäuser getragen werden, deren Kaufpreis entsprechend höher sein wird.

Die Gemeinde hätte auf das Angebot nicht eingehen dürfen.

Die CDU-Fraktion beeindruckte das alles nicht. Der Bauausschuss empfahl am 15. Mai 2007 der Gemeindevertretung dem Antrag des Bauträgers auf Änderung des Flächenutzungsplans sowie auf Aufstellung eines Bebauungsplans stattzugeben und mit dem Bauträger einen städtebaulichen Vertrag zu schließen. Die Gemeindevertretung folgte dem in ihrer Sitzung am 25. Juni 2007. Im Hinblick auf eine mögliche Strafverfolgung (§ 108 e StGB) und Regressforderungen wurde auf Antrag der SPD-Fraktion namentlich abgestimmt.

Weil es selten schriftliche Unrechtsvereinbarungen gibt, läßt sich wahrscheinlich nicht klären, ob es Absprachen zwischen den Beteiligten über die Umwandlung der Ausweisung und die Verteilung des Gewinns aus der Wertsteigerung gegeben hat. Aber die bestehenden Verdachtsmomente werfen Fragen auf. Sollte das Grundstück - wie zu vermuten ist - zu einem Preis verkauft worden sein, bei dem bereits die künftige Wertsteigerung berücksichtigt wurde, obwohl es noch keine Absicht der Gemeinde gab, die Fläche anders auszuweisen, spricht dies für Absprachen, eine Änderung der Ausweisung anzustreben. Auch wenn ein solches privatnütziges Verhalten möglicherweise strafrechtlich nicht geahndet werden kann, ist es doch anstößig. Und es wirft die Fragen auf, wer in diesem Zusammenhang welche Vorteile erlangt haben könnte und ob die Entscheidung mit unzulässigen Einflußnahmen herbei geführt wurde.

War der Fraktionsvorsitzende der CDU Wrage an diesem Vorgang wirklich völlig unbeteiligt? Es ist zu vermuten, dass der Vorgang der Sicherung seines Arbeitsplatzes jedenfalls nicht geschadet hat.

Haben der CDU-Fraktionsvorsitzende Wrage und die Gemeindevertreterin Osius-Schippe bei der Vorbereitung der Entscheidung in ihrer Fraktion keinerlei Einfluß ausgeübt?

Haben die Gemeindevertreter der CDU sich bei ihrer Entscheidung ausschliesslich von den Interessen der Gemeinde leiten lassen oder haben die Rücksichtnahme auf die Interessen ihrer Fraktionsmitglieder und die Aussicht auf eine rechts-widrige Zahlung des Bauträgers dabei eine Rolle gespielt? Die Vermutung, dass jedenfalls das Zahlungsangebot des Bauträgers Gemeindevertreter der CDU mit bewegt haben könnte, der Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche in Bauland zuzustimmen, - und sei es Argument gegenüber der Öffentlichkeit, um ihr Stimmverhalten mit dem Interesse der Gemeinde begründen zu können -, liegt nahe.

Am Ende könnte die Gemeinde allerdings mit leeren Händen dastehen. Wird der Bebauungsplan wirksam, würde die anschliessende pauschale Zahlung des Bauträgers ihm u.U. seine Wirksamkeit wieder nehmen. Der Bauträger wird auf die pauschale Zahlung verzichten, die Gemeinde eine pauschale Zahlung nicht annehmen dürfen. Festzustellen ist, dass in den Reihen der CDU inzwischen - bisher ohne Erfolg - nach Wegen gesucht wird, um diese Folge zu umgehen.

In dieser Situation ist die Bürgermeisterin in besonderer Weise gefordert. Sie ist dafür verantwortlich, dass die Gemeindevertretung keine rechtswidrigen Beschlüsse fasst, und hat darauf hinzuwirken, dass die Gemeindevertreter sich bei ihrem sonstigen Handeln mit Bezug auf die Gemeinde rechtmäßig verhalten. Insoweit wird die Bürgermeisterin insbesondere zunächst zu prüfen haben, ob sie gegen den Beschluss der Gemeindevertretung Widerspruch einlegen muss, weil bereits der Beschluss (und nicht erst die Annahme der Zahlung des Bauträgers oder eine Vereinbarung darüber) rechtswidrig sein könnte.


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