Verspätung für Aufzüge
Die Bahnstationen Halstenbek und Thesdorf sollen mit Fahrstühlen barrierefrei werden. Doch der Beginn der Bauarbeiten verzögert sich.
Sascha Bauermeister, in: Pinneberger Tageblatt vom 12. Februar 2009
An den Bahnhöfen im Pinneberger Stadtteil Thesdorf und in Halstenbek sollte derzeit gebaut werden - eigentlich. Ursprünglich hatten die Deutsche Bahn AG sowie die Landesweite Verkehrs-Servicegesellschaft (LVS) geplant, Ende 2008 beziehungsweise Anfang 2009 dort mit dem Bau von Fahrstühlen zu beginnen. Somit sollte Rollstuhlfahrern, Gehbehinderten und Müttern mit Kinderwagen der Zugang zum Bahnsteig ermöglicht werden. Bislang müssen Fahrgäste mehrere Stufen überwinden, um an die Gleise zu gelangen.
Und das Hindernis müssen die Bahnfahrer noch eine Weile bezwingen. Denn die Bauarbeiten verzögern sich. Grund: "Wegen finanzieller Knappheit schiebt die Deutsche Bahn ihre Investition auf", sagte Dennis Fiedel, Pressesprecher der LVS. Das sei ein betriebswirtschaftlich üblicher Vorgang. Die Deutsche Bahn trägt den größten Anteil der etwa 1,7 Million Euro teuren Investition. 400 000 Euro steuert die LVS bei. Dieser Zuschuss sei indes gesichert, so Fiedel.
Die gute Nachricht: Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben. Statt Ende 2008, solle das Projekt nun im vierten Quartal dieses Jahres in Angriff genommen werden, teilte Fidel mit. Verzögern sich die laufenden Bauarbeiten dann nicht, könnten Passagiere bereits vier Monate später die Annehmlichkeiten der Fahrstühle nutzen. Dann kämen die Verkehrsbetriebe auch den Forderungen des Deutschen Roten Kreuzes und des Halstenbekers Arbeitskreises Barrierefrei nach.
Auch das Lebenshilfewerk Pinneberg setzt sich seit etwa zehn Jahren für einen Lift am Thesdorfer Bahnhof ein. Etwa 40 Rollstuhlfahrer arbeiten in der wenige 100 Meter entfernten Werkstatt an der Rellinger Straße, berichtete Werkstattleiter Michael Behrens im Gespräch mit unserer Zeitung. Diese könnten dann endlich selbstbestimmt mit dem Zug fahren. Bis es jedoch soweit ist, werden sie mit dem Bus der Lebenshilfe gefahren - auf Kosten der gemeinnützigen Einrichtung.

