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Fördermöglichkeit von Vorhaben der Gemeinde durch das Konjunkturpaket II

Gute Aussichten für die Ortskerngestaltung und die Sanierung der Schulen, schlechte für die Errichtung der Kindertagesstätte Regenbogen und den Neubau der Gemeinschaftsschule

Von Helmuth Jahnke (7. Februar 2009)

Am Freitag, den 13. Februar 2009 wird der Bundestag über das von den Koalitionsparteien gebilligte "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" (BT-Drs.16/11740) abstimmen, das sogenannte Konjunkturpaket II. In Art. 7 des Gesetzes ist das Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) enthalten, mit dem der Bund den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in Höhe von insgesamt 10 Milliarden € gewährt (§ 1 Abs. 1 Satz 2 ZuInvG). Außerdem haben sich der Bund und die Länder auf eine „Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder“ (VwVZuInvG) geeinigt. Das Land Schleswig-Holstein will seine ergänzenden Förderrichtlinien Ende Februar 2009 verabschieden.

Nach diesen Vorschriften sind 65% der Finanzhilfen für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (u.a. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und insbesondere energetische Sanierung der Schulinfrastruktur) und 35% für Infrastrukturinvestitionen (u.a. Städtebau und Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen) einzusetzen (§ 3 ZuInvG).

Auf Schleswig-Holstein entfallen 209,677 Millionen € für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 112,903 Millionen € auf Infrastrukturinvestitionen (§ 1 Abs. 1 und 2 VwVZuInvG). 70% dieser Beträge müssen zur Finanzierung kommunalbezogener Investitionen eingesetzt werden, an denen sich die Kommunen mit einem Eigenanteil zu beteiligen haben (§ 1 Abs. 3 VwVZuInvG). D.h., für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur stehen der kommunalen Ebene in Schleswig-Holstein (Kreis, Städte und Gemeinden) 146,774 Millionen €, für Infrastrukturinvestitionen 79,0321 Millionen € zur Verfügung. Wie diese Mittel auf die kommunale Ebene verteilt werden, wird derzeit auf Landesebene diskutiert. Würden sie nach der Einwohnerzahl auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt, was erwogen wird, würden für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur rd. 14,7 Millionen €, für Infrastrukturinvestitionen rd. 7,9 Millionen € in den Kreis Pinneberg fließen. Die weitere Aufteilung auf den Kreis und die Kommunen lässt sich zurzeit nicht abschätzen. Diskutiert wird, dass der Kreis über die Mittelverteilung mitbestimmt.

Der Bund beteiligt sich mit 75% am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten eines Landes, die Länder einschließlich der Kommunen beteiligen sich mit 25% (§ 6 Abs. 1 Satz 1 ZuInvG). Die könnte dazu führen, dass das Land bestimmt, dass in der Regel die Kommunen bei den geförderten Vorhaben einen Eigenanteil von 25% tragen müssen. Das Land könnte auch bestimmen, dass der Anteil des Bundes weniger als 75% beträgt (§ 6 Abs. 1 Satz 3 ZuInvG). Eine Doppelförderung durch den Bund oder die EU ist ebenfalls ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 ZuInvG, § 2 Abs. 2 VwVZuInvG).

Bestimmte Vorhaben sind von vorneherein von der Förderung ausgeschlossen. Insbesondere werden die Finanzhilfen nur für zusätzliche Investitionen gewährt (§ 3 Abs. 3 ZuInvG). In der Präambel der Verwaltungsvereinbarung wird die Bedeutung dieser Fördervoraussetzung betont, indem dort ausgeführt wird, dass Bund und Länder überein stimmen, dass die Zielsetzung des Investitionsprogramms nur erreicht werden kann, wenn die Finanzhilfen des Bundes zur Finanzierung zusätzlicher Investitionen der Länder und ihrer Gemeinden (Gemeindeverbände) eingesetzt werden. Nach § 4 Abs. 1 Satz 4 VwVZuInvG ist die Zusätzlichkeit gegeben, wenn die Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert ist. Außerdem müssen grundsätzlich die Investitionsausgaben in den Jahren 2009 bis 2011 die Beträge der Jahre 2006 bis 2008 übersteigen (§ 5 Abs. 3 iVm. Abs. 2 VwVZuInvG).

Die Förderung erstreckt sich auf den Zeitraum vom 27. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2011 (§ 5 ZuInvG). Dabei ist zu beachten, dass landesweit mindestens die Hälfte der Fördermittel bereits bis zum 31. Dezember 2009 abgerufen sein muss (§ 1 Abs. 2 ZuInvG), was zu einer Begünstigung der bereits in 2009 abschließbaren Investitionsvorhaben führen wird. Die Investitionsvorhaben müssen im Übrigen spätestens vor dem 31. Dezember 2010 begonnen und im Jahr 2011 abgeschlossen werden (§ 5 Satz 3 ZuInvG). Gefördert werden auch selbstständige Abschnitte von Investitionsvorhaben (§ 5 Satz 2 und 3 ZuInvG).

Die Abschätzung der Fördermöglichkeit von Vorhaben der Gemeinde durch das Konjunkturpaket II führt anhand dieser Informationen zu folgendem Ergebnis:

  • Eine Förderung für die Errichtung der Kindertagesstätte Regebogen dürfte ausscheiden, weil die 25 Krippenplätze aus einem anderen Bundesprogramm gefördert werden (Verbot der Doppelförderung).
  • Für die Sanierung des Wolfgang-Borchert-Gymnasiums ist eine Finanzhilfe aus dem Konjunkturpaket II vermutlich möglich. Insoweit ist aber der Kreis in der Pflicht, die Maßnahme zu realisieren.
  • Gute Aussichten auf eine Förderung als zusätzliche Infrastrukturinvestition dürften für die Ortskerngestaltung bestehen. Dazu müsste die Gemeinde aber die Voraussetzungen schaffen, dass die Maßnahmen spätesten 2010 beginnen und 2011 abgeschlossen sind.
  • Das Gleiche gilt für Lärmschutzmaßnahmen an Gemeindestraßen.
  • Für die Sanierung der Grundschule Bickbargen und der Gemeinschaftsschule dürften gute Aussichten bestehen, weil diese Vorhaben genau in die Förderbereiche fallen und (im Förderzeitraum) zusätzlich erfolgen würden.
  • Das Gleiche würde für eine Sanierung der Grundschule Süd gelten.
  • Der Neubau der Gemeinschaftsschule könnte daran scheitern, dass möglicherweise nur Sanierungsmaßnahmen, insbesondere die energetische Sanierung bezuschusst werden.

Vor diesem Hintergrund sollte die Gemeinde sich Ende Februar 2009 nach Verabschiedung der Förderrichtlinien des Landes zügig entscheiden, ob und welche Vorhaben sie zusätzlich oder schneller in Angriff nehmen will, um sie mit Hilfe der Förderung aus dem Konjunkturpaket II zu verwirklichen.