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Gutachten lässt CDU-Luftballon platzen

10.000-Euro-Gutachten bestätigt, dass die Kosten für den Bau der Mensa Bickbargen vorhersehbar und angemessen waren

Im September 2003 wurde die Verwaltung um Prüfung gebeten, was der Anbau einer Mensa an die Grundschule Bickbargen kosten würde. Die Verwaltung ermittelte für das Vorhaben Gesamtkosten von 1.258.000 € (1. und 2. Ergänzung zur Vorlage 131/03). Eine Kostenschätzung nach DIN 276 ergab im Juni 2004 Gesamtkosten von 1.000.000 € (6. und 8 Ergänzung zur Vorlage 131/03).

Die zuwendungsfähigen Kosten für das Vorhaben wurden mit Bescheid vom 11. Oktober 2004 auf 802.000 € festgesetzt. Dies nahm die CDU zum Anlass hierfür im Haushalt für 2005 nur 1.000.000 € bereit zu stellen. Sie war der Auffassung, dass die Mensa auch für 800.000 € errichtet werden könnte.

Im Frühjahr 2005 wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Dabei stellte sich heraus, dass die Kosten etwa 1,2 Millionen € betragen würden; 100.000 € waren zusätzlich schon vor Baubeginn für die Vorbereitung der Ganztagsschule verbraucht worden. Im September 2005 beantragte die Verwaltung deshalb, im Nachtragshaushalt weitere 300.000 € bereit zu stellen (19. Ergänzung zur Vorlage 131/03). Die CDU nahm das „mit Bestürzung zur Kenntnis“, verweigerte zunächst in der Bauausschusssitzung am 6. September 2005 trotz der Konsequenz, dass dadurch die gesamte Förderung entfallen würde, die Bewilligung weiterer Haushaltsmittel. Erst in der Sitzung der Gemeindevertretung am 26. September 2005 stimmte die CDU der Bereitstellung der Haushaltsmittel zu, versah sie aber mit einem Sperrvermerk und verlangte eine Prüfung der Angelegenheit mit dem Ziel, die Verantwortlichen für die Kostensteigerung in Regress zu nehmen.

Der Sperrvermerk wurde allerdings schon 3 Tage später in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Finanzausschusses zum größten Teil wieder aufgehoben. Jedoch versuchte die CDU nun die für den Betrieb der Mensa erforderliche Küche einzusparen und gab die Mittel hierfür erst Monate später frei, nachdem sie einsehen musste, dass hierbei keine Kosten eingespart werden konnten.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 27. Februar 2006 setzte die CDU durch, dass für 10.000 € ein externes Sachverständigengutachten zur Ermittlung der „Ursachen für die Fehlentwicklungen beim Bauvorhaben Mensa Bickbargen“ eingeholt wird. Das Gutachten liegt nun vor. Es kommt - was absehbar war - zu einem für die CDU vernichtenden Ergebnis: Die von der Verwaltung geschätzten Kosten für den Anbau der Mensa Bickbargen von 1.258.000 € waren korrekt. Die zuwendungsfähigen Kosten von 802.000 € seien erkennbar eine bloß rechnerische Summe für die Festlegung der Förderung gewesen, die nicht mit den tatsächlich zu erwartenden Kosten gleich gesetzt werden durften. Das Vorhaben habe aufgrund der Lage auf dem Grundstück etliche nicht förderfähige Mehraufwendungen erfordert. Pflichtverletzungen konnten nicht festgestellt werden.

Die Verwaltung empfiehlt, dieses Gutachten zur Kenntnis zu nehmen (34. Ergänzung zur Vorlage 131/03). Festzuhalten bleibt, dass das Verhalten der CDU im Zusammenhang mit dem Anbau der Mensa an die Grundschule Bickbargen nicht nur zu Verzögerungen bei der Fertigstellung mit zusätzlichen Kosten geführt hat, sondern dass unnötig 10.000 € für ein Sachverständigengutachten ausgegeben wurden, dessen Ergebnis vorhergesagt wurde. Die CDU hat sich einmal mehr als beratungsresistent erwiesen.

(19. Februar 2007)


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