Auflösung der Grundschulen Süd und Nord unzulässig?
Genehmigung ist ungeklärt
Von Helmuth Jahnke (10. August 2007)
Bei dem geplanten Schulneubau für die Gemeinschaftsschule ist ungeklärt, ob die Grundschulen überhaupt - wie von der Mehrheit der Gemeindevertretung beabsichtigt - in die Gemeinschaftsschule integriert werden können. Denn dies zu entscheiden ist nicht Sache der Gemeinde als Schulträger, sondern Angelegenheit der betroffenen Schulen und der Schulaufsicht. Genehmigt worden ist mit Bescheid vom 1. Juni 2007 bisher nur die Entstehung einer Gemeinschaftsschule aus der organisatorischen Verbindung der Hauptschule und der Realschule, d.h. für die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Ein Antrag für die Einbeziehung der Grundschulen wurde bisher nicht gestellt. Das pädagogische Konzept für die Gemeinschaftsschule, das Bestandteil der Genehmigung ist, erfordert die Einbeziehung der Grundschulen auch nicht. Um allen Schülern ab Klasse 5 in dieser Schule die gleichen Startchancen zu bieten, darf es zudem keine Rolle spielen, von welcher Grundschule sie kommen und wie sie dort unterrichtet wurden.
Nach dem Schulgesetz kann eine Gemeinschaftsschule mit Grundschulen zusammengefasst werden (organisatorische Verbindung). Die organisatorische Verbindung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde. Nach § 60 Abs. 2 SchulG setzt die Genehmigung u. a. voraus, dass die organisatorische Verbindung den Anforderungen an die Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises entspricht. Beides ist bisher nicht der Fall.
Einen sachlichen Grund, die Schulentwicklungsplanung der Gemeinde dahin zu ändern, dass die Standorte für die Grundschulen Süd und Nord aufgegeben werden, gibt es nicht. Die Prognosen über die Schülerentwicklungszahlen legen es im Gegenteil nahe, die Standorte beizubehalten. Zwar werden die Schülerzahlen für die Grundschule Bickbargen schon 2008 zurückgehen. Aber dafür entsteht an den Grundschulen Süd und Nord jeweils eine gesicherte Zweizügigkeit mit der Folge, dass bei einer Intregation der beiden Grundschulen in die Gemeinschaftsschule eigentlich sogar Räume für eine vierzügige Grundschule geschaffen werden müssen. Herr Krämer-Mandeau hat allerdings bei der Erarbeitung der Schulentwicklungsplanung den Standort der Grundschule Süd als hervorragend bezeichnet und auch empfohlen, die Grundschule Nord in ihrem bisherigen Gebäude unbedingt zu erhalten. Die langjährige und intensive Diskussion über die Schulentwicklung in Halstenbek scheint an der CDU und den Grünen spurlos vorüber gegangen zu sein.
Auch der Kreis wird sich schwertun, in seiner Planung auf die Schulstandorte zu verzichten, weil er sich anschließend - ebenso wie die Eltern und die Gemeinde - an den Kosten der notwendigen Schülerbeförderung beteiligen muss.
CDU, Grüne und FDP sind zurzeit dabei, Schulräume zu planen und errichten zu lassen, von denen ungeklärt ist, ob sie jemals für den ihnen zugedachten Zweck benötigt werden.

