Der Komplettneu der Gemeinschaftsschule ist nicht finanzierbar
Mittel aus dem Konjunkturpaket II sind nicht zu erwarten / Auch ÖPP ist keine Lösung
Von Helmuth Jahnke (1. März 2009)

Gemeinschaftsschule
am Tag der offenen Tür 2008
Mit ihrer Mehrheit treiben CDU und Grüne den Komplettneubau einer dreizügigen Gemeinschaftsschule in Halstenbek für bis zu 870 Schülerinnen und Schüler unter Aufgabe der Grundschulen Nord und Süd voran. Der Widerstand gegen dieses Vorhaben bei den Eltern und Lehrern, die die bauliche Integration der Grundschulen in die Gemeinschaftsschule ablehnen, und der Widerstand bei den Bürgerinnen und Bürgern, die sich um die Finanzlage der Gemeinde sorgen, wachsen. Wann werden CDU und/oder Grüne erkennen, dass das der Schulneubau gegen den Willen der Betroffenen und wegen der fehlenden Finanzierbarkeit nicht umgesetzt werden kann?
Die Beschlusslage
Im Hinblick auf die zum Schuljahr 2007/2008 ihren Schulbetrieb aufnehmende Gemeinschaftsschule Halstenbek beschloss die Gemeindevertretung am 19. Juli 2007 mehrheitlich, dass zur Erstellung der Gebäude so zügig wie möglich ein ÖPP-Verfahren eingeleitet wird (Vorlage 42 E zu 171/06). Die Vorplanung durch ein ÖPP-Projektteam sollte u.a. die „räumliche und organisatorische Zusammenführung der Grundschulen Nord und Süd mit der Grund- und Gemeinschaftsschule im Sinne des pädagogischen Konzepts“ beinhalten.
Im Februar 2008 teilte die Verwaltung mit, dass bei der Errichtung von Räumen für die Gemeinschaftsschule (geschätzt) je nach Variante Kosten zwischen 18 und 21 Millionen Euro entstehen würden (Vorlage 56 E zu 171/06). Dabei wurde davon ausgegangen, dass „für die Ertüchtigung“ der Grundschule Nord (zusätzliche Fach- und Gruppenräume sowie Umbau der Funktionsbeziehungen innerhalb des Gebäudes) 2,7 Millionen Euro und für die einzügige - Grundschule Süd (zusätzliche Fach- und Gruppenräume sowie Umbau der Funktionsbeziehungen sowie bauliche Instandsetzung) 2,4 Millionen Euro aufgewendet werden müssen, um die Grundschulen „konkurrenzfähig“ zu machen. Es sei mit einer Belastung des Haushalts von mindestens 1 Million Euro jährlich zu rechnen. Die Gemeinde könne sich ohne gleichzeitige ernsthafte strukturelle Veränderungen im Gemeindehaushalt keine Investition in dieser Größenordnung leisten. Die Verwaltung riet von der Durchführung als ÖPP-Vorhaben ab.
Gleichwohl beschloss die Gemeindevertretung am 25. Februar 2008 mehrheitlich das Raumprogramm (für eine dreizügige Schule) mit einer Gesamtgröße der Hauptnutzflächen von 5.857 m² und beauftragte die Verwaltung, die weiteren Planungen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung und der Vorlage der Kostenberechnung fortzuführen; außerdem sollte das Vorhaben als ÖPP-Verfahrens ausgeschrieben werden, wobei auch die Finanzierung und der Betrieb der Schule mit in die Ausschreibung einzubeziehen seien (Vorlage 63 E zu 171/06).
In namentlicher Abstimmung bekräftigte die Gemeindevertretung am 29. September 2008 mit knapper Mehrheit, dass die Schule ist im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens zu errichten ist, wobei Planung, Finanzierung, Bau und Gebäudebetrieb mit einem ÖPP-Partner vertraglich zu vereinbaren seien (Vorlage 72 E zu 171/06). Die Bausumme wurde auf 16 Millionen Euro begrenzt.
Der Hauptausschuss beauftragte die Verwaltung daraufhin am 26. Januar 2009 mehrheitlich, die Vorankündigung für einen Teilnahmewettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen (Vorlage 75 E zu 171/06).
Die Gemeindevertretung beschloss am 9. Februar 2009 mehrheitlich (Vorlage 76 E zu 171/06): Die Grund- und Gemeinschaftsschule ist komplett neu zu bauen. Die Bieter werden aufgefordert, den Baukörper unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes innerhalb des vorgesehenen Baufensters [das es noch gar nicht gibt] zu planen.
Was fehlt, ist ein förmlicher Beschluss, wo der Neubau errichtet werden soll. Während zunächst verschiedene Varianten der Bebauung am jetzigen Standort der Gemeinschaftsschule diskutiert wurden, wird inzwischen nach Ankauf der Brandt’schen Wiese angestrebt, die Schule dorthin zu verlagern. Bevor dort gebaut werden kann, muss aber noch der der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan [mit Baufenster für die Schule] beschlossen werden.
Unfinanzierbarkeit des Vorhabens
Nach wie vor ungeklärt ist, wie die neue Schule finanziert werden soll, selbst wenn sich die Kosten (ohne Grundstück, Finanzierung und Betrieb) auf 16 Millionen Euro begrenzen ließen (was zweifelhaft ist).
Die Hoffnung auf eine Finanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von 75% aus dem Konjunkturpaket II ist wenig realistisch. Zwar werden Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur gefördert, insbesondere die energetische Sanierung. Aber der Neubau von Schulen gehört nicht zu den Förderbereichen.
Über die Aufnahme von Krediten lässt sich der Schulneubau ebenfalls nicht finanzieren. Zins und Tilgung würden die Gemeinde mit jährlich mindestens 1 Million Euro, wahrscheinlich sogar deutlich mehr, belasten. Nach der Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuern weist der Verwaltungshaushalt für 2009 einen Überschuss von 666.600 € aus, werden der Allgemeinen Rücklage 452.100 € zugeführt. Aber dies reicht nicht aus, um den Kredit für den Schulneubau zu bedienen. Zudem ist zu befürchten, dass die Steuereinnahmen der Gemeinde angesichts der Wirtschaftskrise schon bald zurückgehen werden. Auch werden unumgängliche Investitionen (z.B. für die Sanierung der Schulen) zusätzliche Kreditaufnahmen erfordern. Weitere Steuererhöhungen wären unvermeidlich.
Die Finanzierung im Rahmen eines ÖPP-Projekts löst das Finanzierungsproblem nicht (sondern verschärft es sogar). Anstelle von Zins- und Tilgung muss eine (höhere) ÖPP-Rate gezahlt werden. Z.B. zahlt die Gemeinde für ihre als ÖPP-Projekt verwirklichte Sporthalle (Baukosten lt. Bauträger 3,3 Millionen Euro) in 2009 an Zins- und Tilgung 324.500 € (zusätzlich 158.000 € für den Betrieb). Selbst ausgewiesene Befürworter der umstrittenen ÖPP weisen inzwischen darauf hin, dass ÖPP kein Instrument ist, um Investitionen (auch) in Zeiten knapper Kassen zu realisieren. ÖPP bedeutet nicht "Bauen ohne Geld" (Finanzminister Wiegard, CDU).
Der Schuldenstand der Gemeinde betrug 2007 rd. 2 Millionen Euro. Bis dahin wurden die Schulden kontinuierlich zurückgeführt. Durch die Finanzierung der Sporthalle im Rahmen des ÖPP-Projekts stieg die Verschuldung auf rd. 7,5 Millionen Euro. Kämen 16 Millionen Euro für die Schule hinzu, würde die Verschuldung innerhalb weniger Jahre um ein Vielfaches (1175%) auf 23,5 Millionen Euro steigen; weitere Kreditaufnahmen für unumgängliche Investitionen kämen hinzu.
Geld, das die Gemeinde nicht hat, kann sie nicht ausgeben. Da hilft es auch nicht, wenn vorgerechnet wird, wie viel sich sparen lässt, wenn man dieses nicht vorhandene Geld in einen Schulneubau investiert. Ein Komplettneubau der Gemeinschaftsschule auf der Brandt’schen Wiese bleibt nicht finanzierbar. Die SPD ist deshalb der Auffassung, dass die Baumaßnahmen auf das für den Betrieb der Gemeinschaftsschule Notwendige zu beschränken sind und die Umsetzung der Baumaßnahme so kostengünstig wie möglich zu erfolgen hat.
Die Grundschulen Nord und Süd sind erhaltenswert
Die Standorte der Grundschulen Nord und Süd sollten möglichst erhalten bleiben. Dieser Wunsch besteht offenbar auch bei den betroffenen Eltern und Lehrern. Die Zukunftskonferenz, auf die sich die Befürworter einer sogar vierzügigen Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 10 berufen, hat sich für eine bauliche Integration der Grundschulen Nord und Süd in eine damals zur Diskussion stehende Gesamtschule nicht ausgesprochen. Diese Idee entstand ohne breite Beteiligung der Betroffenen in einer kleinen sogenannten pädagogischen Arbeitsgruppe, die eine im Schulgesetz nicht vorgesehene - „Modellschule“ entwickelte. Eine Chance der Betroffenen, insbesondere der Eltern, sich frühzeitig gegen die Einbeziehung der Grundschulen in das pädagogische Konzept zu wehren, bestand nicht. Die Arbeitsgruppe tagte nichtöffentlich. Als das Konzept fertig war, wurde es mit dem Wunsch, Details nicht mehr zu diskutieren, zur Abstimmung gestellt.
Die SPD befürwortet die organisatorische Verbindung der Grundschule Nord mit der Gemeinschaftsschule und/oder der Grundschule Süd mit der Maßgabe, dass am Standort der Grundschule Nord keine neuen oder zusätzlichen Räume geschaffen werden. Die Grundschule Nord hat einen ausgezeichneten Ruf. Die Schule befindet sich in einem guten baulichen Zustand. Investitionen sind allenfalls mittelfristig erforderlich. Die in zumutbarer Entfernung befindlichen Einrichtungen der Gemeinschaftsschule wie z.B. die Mensa könnten mitbenutzt werden.
Kurze Wege für kurze Beine
Auch den Eltern im Bereich der Grundschule Süd soll die Möglichkeit geboten werden, ihre Kinder auf kurzem Weg ohne Schulbustransport in die Grundschule schicken zu können. Zwar müssen dann auch an diesem Standort Investitionen vorgenommen werden und ist nicht absehbar, ob die vom Schulplaner bei der Schulentwicklungsplanung prognostizierte Ein- bis Zweizügigkeit Bestand haben wird. Aber durch den Neubau der Kindertagesstätte Regenbogen und die beabsichtigte enge Zusammenarbeit lassen sich nicht nur Synergieeffekte erzielen (z.B. durch eine gemeinsame Küchen- und Mensanutzung), sondern auch eine Bindung der Kinder an den Standort. Der Umfang der Investitionen wird dabei noch zu klären sein. Es besteht der Verdacht, dass die Kosten für eine Modernisierung der Grundschule Süd zurzeit aus taktischen Erwägungen sehr hoch angesetzt werden. Sollten die Schülerzahlen der Grundschule Süd unter eine sichere Zweizügigkeit sinken, käme eine organisatorische Verbindung mit der Grundschule Nord und/oder der Gemeinschaftsschule in Betracht.
Die Alternative zum Größenwahn
Danach ist - lediglich - ein kleineres Gebäude am bisherigen Standort was bei verringerter Baumasse möglich ist - oder im nördlichen Bereich der Brandt’schen Wiese unter Berücksichtigung des vorhandenen Gebäudebestands zu errichten. Auf nicht zwingend erforderliche Räume oder Flächen, wie z.B. Kreativräume, eine Einbeziehung der VHS oder eine Unterkellerung der Mensa etc., ist zu verzichten.

