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Scheitert die Bebauung der Brandtschen Wiese an der Breitflügelfledermaus?

Überraschende Mitteilung der Verwaltung zum "Fledermausjagdgebiet"

Von Helmuth Jahnke (15. März 2009)


Brandtsche Wiese im Januar 2001

Die als Pferdeweide genutzte Brandtsche Wiese ist zurzeit noch überwiegend als Parkanlage ausgewiesen. Zur Bebauung der Fläche muss der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan (Nr. 73) aufgestellt werden. Für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde ein Vorentwurf erstellt, der in der Sitzung des Bauausschusses am 24. März 2009 beschlossen werden soll. Der Beschlussvorlage (1. Ergänzung zur Vorlage 222/08) ist eine „Artenschutzrechtliche Kurzeinschätzung“ vom 16. Februar 2009 beigefügt, der sich entnehmen lässt, dass eine Bebauung der Brandtschen Wiese wegen des zu beachtenden Artenschutzes schwierig werden könnte. Die Brandtsche Wiese ist danach ein wertvolles Jagdgebiet verschiedener Fledermausarten. „Besonders für die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) , die im Gegensatz zu den anderen vorkommenden Arten primär über offenen Dauergrünländern jagt, ist dabei von einer herausragenden Bedeutung der Brandtschen Wiese als quartiernahes Jagdhabitat auszugehen.“ Die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem angrenzenden Bauernhof ansässige Breitflügelfledermaus würde bei einer Überbauung der Brandtschen Wiese in ihrer Population dauerhaft und nachhaltig beeinträchtigt werden. Deshalb sind zwingend artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die die dauerhafte Existenzfähigkeit der Breitflügelfledermaus am Standort gewährleisten. Vor der Überbauung der Brandtschen Wiese ist ortsnah (maximal 1,5 km Luftlinie) eine Ausweichfläche in der gleichen Größenordnung und Qualität bereit zu stellen.

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