SPD lehnt ÖPP-Neubau der Gemeinschaftsschule ab
Geplantes Schulgebäude hat städtebaulich, qualitativ und konzeptionell erhebliche Mängel
Die SPD lehnt den schon vor über einem Jahr beschlossenen Neubau einer dreizügigen Grund- und Gemeinschaftsschule für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 ab, weil eine solche Schule zu groß und für die Gemeinde nicht finanzierbar ist.
Geplant ist die Errichtung eines Schulgebäudes für fast 900 Schüler. Diese Größe kommt zustande, weil die Grundschulen Nord und Süd aufgelöst und in die Gemeinschaftsschule integriert werden sollen. Die SPD hält die Auflösung der bestehenden Schulstandorte nicht für sinnvoll. Nach dem Motto „kurze Wege für kurze Beine“ sollten die Grundschulen wie bisher - möglichst ohne Schulbustransport erreichbar sein. Auch sind die vorhandenen Schulgebäude entgegen manchen Behauptungen erhaltenswert. Die Gebäude der Gemeinschaftsschule an der Feldstraße abzureißen, um dort einen (hohen) Hotelkomplex zu errichten, und die Gebäude der Grundschule Süd abzureißen, um dort Wohnbebauung zu ermöglichen, ist eine nicht zu verantwortende Vernichtung von Gemeindevermögen.
Ob die Zusammenlegung der Grundschulen Nord und Süd überhaupt vom Bildungsministerium genehmigt wird, ist nach wie vor offen. Obwohl seit Jahren auf die Genehmigungsnotwendigkeit hingewiesen wurde, hat die Verwaltung sich erst in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Schule und Jugend am 25. März 2010 beauftragen lassen, für die Zusammenlegung der Grundschulen und der Gemeinschaftsschule „das Notwendige in die Wege zu leiten“. Die Genehmigung des Bildungsministeriums ist kein Selbstgänger. Nach § 60 Abs. 2 SchulG setzt die Genehmigung u. a. voraus, dass die organisatorische Verbindung den Anforderungen an die Schulentwicklungsplanung der Gemeinde und des Kreises entspricht. Beides ist (bisher) nicht der Fall.
Zudem dürfte das Bildungsministerium bei seiner Entscheidung berücksichtigen, dass bei einer organisatorischen Verbindung für die Grundschüler der Gemeinde nur noch die Grundschule Bickbargen als zuständige Grundschule zur Verfügung stehen und eine sinnvolle Zusammensetzung der Schülerschaft der Grund- und Gemeinschaftsschule nach Leistungsstärken kaum zu erreichen sein dürfte. In dem Erlass des Bildungsministeriums vom 15. Januar 2010, der (nur) das Aufnahmeverfahren an weiterführenden allgemein bildenden Schulen für das Schuljahr 2010/2011 betrifft, wird (unter 2.2) ausgeführt, dass die Gemeinschaftsschule nicht zuständige Schule im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 2 SchulG („Kann die ausgewählte Schule wegen fehlender Aufnahmemöglichkeiten nicht besucht werden, sind die Schülerinnen und Schüler in die zuständige Grund- oder Regionalschule oder das zuständige Gymnasium oder Förderzentrum aufzunehmen.“) sein kann. Auch kann nicht auf anderem Weg erreicht werden, dass vorrangig Schülerinnen und Schüler aus Halstenbek die Schule besuchen dürfen (obwohl sie allein von der Gemeinde finanziert wird und vor allem den Halstenbeker Schülerinnen und Schülern zugute kommen sollte). Da bei einer Grund- und Gemeinschaftsschule von der Jahrgangsstufe 1 an die Schulübergangsempfehlung als Aufnahmekriterium ausscheidet, dürften die zur Verfügung stehenden Plätze nach dem Erlass des Bildungsministeriums im wesentlichen verlost werden müssen. Abgewiesene Halstenbeker Schülerinnen und Schüler wären auf die Grundschule Bickbargen zu verweisen. Ein Einstieg in die Grund- und Gemeinschaftsschule nach Jahrgangsstufe 4 wäre nur noch in dem Umfang möglich, wie Schüler auf andere Schulen wechseln würden. Das dürfte aber eher die Ausnahme sein, weil die Eltern sich schon bei der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 sehr bewusst für die Grund- und Gemeinschaftsschule entschieden haben dürften. Eine angemessene Berücksichtigung von Schülerinnen und Schüler aller Leistungsstärken lässt sich dabei kaum erreichen.
Die Gemeinde kann das ÖPP-Vorhaben (Neubau, Betrieb, Finanzierung) auch nicht auf Dauer finanzieren. Finanziell steht die Gemeinde am Abgrund. Eine nachhaltige und realistische Besserung der Finanzlage ist nicht in Sicht. Vielmehr ist mit einer weiteren Verschlechterung zu rechnen. Auch wenn zurzeit nicht genau gesagt werden kann, mit welchen ÖPP-Raten der Haushalt der Gemeinde in den nächsten Jahrzehnten belastet wird und wie viel der Vertragsschluss über das ÖPP-Vorhaben der Gemeinde insgesamt kosten wird, weil die Gemeindevertretung die Finanzierung des ÖPP-Vorhabens nicht selbst beschlossen hat, sondern die Verwaltung beauftragt wurde, bezogen auf die Finanzierung eine möglichst geringe Haushaltsbelastung für die ersten 3 bis 5 Jahre zu sichern (mit der Folge einer deutlich höheren Gesamtbelastung), wird die Gemeinde die jährlichen ÖPP-Raten zusätzlich zur Haushaltssanierung, den zu erwartenden Kostensteigerungen (z. B. für den Betrieb der neuen Kita Regenbogen) und den anstehenden unumgänglichen Investitionen nicht erwirtschaften können.
Unabhängig von diesen eher grundsätzlichen Erwägungen sind die schlechten Erfahrungen mit dem ÖPP-Verfahren zum Bau, Betrieb und Finanzierung der Sporthalle an der Feldstraße wiederum bestätigt worden. Das ÖPP-Verfahren ist sehr aufwendig und für die ehrenamtlichen Gemeindevertreter wenig transparent. Die entscheidenden Vorgaben und Bewertungen werden von externen Beratern vorgegeben. Eine Abänderungsmöglichkeit besteht faktisch selbst dann nicht, wenn ehrenamtliche Gemeindevertreter die Bewertungen für unzureichend, nicht nachvollziehbar oder sogar fehlerhaft halten. Auch die Verwaltung dürfte zu einer hinreichenden Kontrolle kaum in der Lage sein. Das Ergebnis ist ein Schulgebäude, das immer noch sehr viel Geld (rd. 14 Millionen) kostet, aber städtebaulich, qualitativ und konzeptionell erhebliche Mängel aufweist. 2- bis 3-geschossig wird es sich auf fast 200 m entlang des Schulstiegs erstrecken. Die völlige Ausnutzung des baurechtlich machbaren am Schulstieg werden die angrenzende Wohnbebauung und den Schulstieg städtebaulich beeinträchtigen. Durch die Längenausdehnung des Gebäudes entstehen im Innern lange Wege. Ohne ÖPP-Verfahren hätte der jetzt beschlossene Neubau vermutlich keine Chance auf Verwirklichung gehabt. Für etwas höhere Baukosten hätte ohne ÖPP-Verfahren (und die damit verbundenen ungünstigen Betriebs- und Finanzierungskosten) ein in allen Belangen deutlich besseres Schulgebäude errichtet werden können.

