Separate Vergabe des Abrisses der Sporthalle an der Feldstraße
Mehrheit ignoriert Warnung der Verwaltung vor dieser Lösung
Von Helmuth Jahnke (19. September 2006)
Am 30. Januar 2006 beschloss die Gemeindevertretung mehrheitlich den Abriss der unvollendeten Sporthalle an der Feldstraße und den Neubau einer konventionellen Dreifeldhalle auf demselben Grundstück sowie die Vergabe sämtlicher dafür erforderlicher Planungsleistungen an einen Generalplaner. Aufgrund sich abzeichnender Schwierigkeiten bei der Finanzierung und der Errichtung der Sporthalle wurde der Beschluss von der Gemeindevertretung mehrheitlich am 29. Mai 2006 dahin gehend geändert, dass zunächst eine vorgezogene Auftragsvergabe für den Abriss und die Verfüllung der Baugrube erfolgen soll.
Zur Hauptausschusssitzung am 20. Juni 2006 schlugen die Verwaltung und die Berater der Gemeinde gleichwohl eindringlich (!) vor, den Abriss der vorhandenen Bausubstanz der Sporthalle an der Feldstraße nicht separat vorweg vorzunehmen, sondern einen Generalunternehmer sowohl mit dem Abbruch, der Verfüllung und der schlüsselfertigen Errichtung einer neuen Sporthalle auf dem Grundstück an der Feldstraße zu beauftragen. Hierfür gab es gute Gründe. Bei der Beauftragung eines einzigen Generalunternehmers für die gesamten Maßnahmen haftet er auch für die ordnungsgemäße Herrichtung des Baugrundes. Treten später Gebäudeschäden aufgrund des Baugrundes auf, kann er nicht auf die Gemeinde verweisen, die ansonsten das Baugrundrisiko trägt. Außerdem ist die Gesamtbeauftragung wirtschaftlicher, weil die Baugrube nicht zunächst vollständig verfüllt werden muss, sondern gleich für die Errichtung der Sporthalle genutzt werden kann. Dies hätte es allerdings erfordert, den Beschluss der Gemeindevertretung vom 29. Mai 2006 wieder zu ändern. Hierzu waren CDU und Grüne nicht bereit - vermutlich aus Gründen der politischen Gesichtswahrung.
Die Verwaltung bereitete deshalb zur - öffentlichen - Sitzung des Hauptausschusses am 18. September 2006 die separate Ausschreibung der Abriss- und Verfüllungsarbeiten vor (Vorlage 7. Ergänzung zu 60/06). Da bei dieser Beschlusslage das Baugrundrisiko bei der Gemeinde verbleibt, musste nun versucht werden, es durch Vorgaben an den Abbruchunternehmer und Kontrollen zu minimieren (vgl. Leistungsverzeichnis). Stellt sich z. B. im Laufe der Zeit heraus, dass die vorgesehene Perforierung der im Boden verbleibenden wasserundurchlässigen Bauwerkreste oder die Qualität des Verfüllmaterials (Bauschutt) nicht ausreicht, um die Standsicherheit der Sporthalle zu gewährleisten, gehen die daraus folgenden Kosten allein zu Lasten der Gemeinde. Ob die Minimierung des Baugrundrisikos durch Vorgaben für die Verfüllungsarbeiten und Kontrollen gelungen ist, wird sich erst im Laufe der Zeit herausstellen. Die Vorlage wurde bei 7 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen der SPD-Mitglieder des Hauptausschusses angenommen (vgl. Protokoll der Hauptausschusssitzung vom 19. September 2006).

