Seitenanfang

Aktiver Navigationseintrag - hier Startseite

Sprungmarken


Hauptnavigation




Hauptinhaltsbereich

Hauptausschuss beschließt Sporthalle als ÖPP-Projekt

SPD hält Wirtschaftlichkeit nicht für erwiesen

Von Helmuth Jahnke (30. Januar 2007)

Der Hauptausschuss hat am 30. Januar 2007 mehrheitlich beschlossen, die Dreifeldhalle an der Feldstraße und ihren Betrieb aus wirtschaftlichen Erwägungen, die sich aus der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vom 15. Januar 2007 ergeben sollen, als ÖPP-Projekt zu verwirklichen.Die Planung, die Finanzierung, der Bau, die Unterhaltung und für 25 Jahre der Betrieb sollen einem privaten Investor überlassen werden. Kern des ÖPP-Modells ist ein Vertrag der Gemeinde mit einem Generalunternehmer, in dem die zu erbringenden Leistungen und eine Risikoteilung vereinbart werden. Ein – nicht zu unterschätzendes - Problem ist dabei die genaue und umfängliche vertragliche Festlegung der Leistungs- und Gegenleistungspflichten sowie der Risikoverteilung für einen langen Zeitraum (bis 2033: 2 Jahre Bauzeit, 25 Jahre Betrieb).

Die von der Investitionsbank Schleswig-Holsteins erstellte vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass dieses Vorhaben bei einer Verwirklichung durch die Gemeinde 5 Millionen € erfordern würde, bei einer Realisierung als ÖPP-Projekt dagegen nur 4,7 Millionen €, d.h. es werde insbesondere aufgrund von Einsparungen bei den Planungs- und Baukosten sowie einem „ganzheitlichen Gebäudemanagement“ ein „Effizienzvorteil“ von ca. 6% erwartet.

In der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden die Kosten für Errichtung der Sporthalle durch die Gemeinde auf 3,2 Millionen € geschätzt; das ist deutlich mehr, als vor dem Bürgerentscheid von den Abrissbefürwortern behauptet wurde. Die Finanzierung über 25 Jahre mit einem Kommunalkredit (4,4%) soll – laut Wirtschaftlichkeitsuntersuchung - zu jährlichen Zins- und Tilgungslasten von 240.000 € führen. Die Kosten für die bauliche Instandhaltung werden mit 1,2% der Baukosten angesetzt. Die Betriebskosten werden auf jährlich 112.000 € geschätzt. Hinzu kommen Risiken, die mit 0,38 Millionen € bewertet werden. Wie sich aus diesen Zahlen ein „Barwert“ von 5 Millionen € errechnet, wird nicht dargelegt.

Bei der Verwirklichung des Vorhabens als ÖPP-Projekt wird in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung angenommen, dass sich die Sporthalle „aufgrund von Erfahrungswerten“ (die nicht spezifiziert werden) 10% günstiger als bei einer Herstellung durch die Gemeinde errichten lässt. Auch für die Bewirtschaftung sollen sich „differenzierte Einsparpotentiale“ ergeben, was allerdings nicht näher ausgeführt wird. Bei der Finanzierung durch den Generalunternehmer wird davon ausgegangen, dass dieser seine Forderungen gegenüber der Gemeinde an die finanzierende Bank verkauft und die Gemeinde gegenüber der Bank auf Einreden und Einwendungen verzichtet. Weil dies für die Bank dadurch zu einem risikofreien Geschäft wird, kann sie dem Generalunternehmer günstigere Finanzierungskonditionen anbieten, die mit 4,51% angenommen werden. Ob auch bei dieser Variante deren Risiken bewertet wurden, lässt sich der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht entnehmen. Wie sich hieraus ein „Barwert“ von 4,7 Millionen € errechnen lässt, dazu fehlen in der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ebenfalls jegliche Ausführungen.

Vor diesem Hintergrund ist es für die SPD-Fraktion derzeit eine offene Frage, ob die Sporthalle auf dem Grundstück an der Feldstraße als ÖPP-Projekt tatsächlich wirtschaftlicher gebaut und betrieben werden kann als wenn die Gemeinde nur den Auftrag für die Errichtung der Sporthalle an einen Generalunternehmer vergeben und für die Finanzierung und den Betrieb selbst sorgen würde. Denn das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beruht auf einer Reihe von zweifelhaften Annahmen. Zudem fehlen nachvollziehbare Berechnungen.

Wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Errichtung und den Betrieb der Sporthalle durch die Gemeinde um den Risikozuschlag bereinigt, wird die Gemeinde für die Errichtung und den Betrieb jährlich etwa 300.000 € aufbringen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob bei einer Vergabe als ÖPP-Projekt, die mehrheitlich beschlossen wurde, die jährlichen Kosten für die Gemeinde tatsächlich geringer ausfallen. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht nach Angaben der Berater der Gemeinde die Möglichkeit, den Auftrag trotz Vergabeverfahren nicht zu vergeben. Beschlossen wurde, dass nunmehr von der Verwaltung gemeinsam mit den Beratern die Verdingungsunterlagen erarbeitet werden sollen. Die Auftragsvergabe (oder die Beendigung des ÖPP-Projekts) ist für Mitte dieses Jahres vorgesehen.


Zum Seitenanfang